B197 - die neue Automatikregelung


  • Der Fahrschüler absolviert während der Ausbildung eine zusätzliche Schulung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe
  • Die Schulung umfasst mindestens 10 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten im Realverkehr
  • Ziel der Schulung ist der sichere Umgang des Schülers mit einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe
  • Nachweisen muss der Schüler dies im Rahmen einer Testfahrt von mindestens 15 Minuten Fahrzeit mit dem Fahrlehrer. Diese Fahrt muss innerorts und außerorts stattfinden.
  • Der Fahrlehrer bzw. die Fahrschule stellt eine Bescheinigung (vgl. Anlage 7 FahrschAusbO) aus, welche die Teilnahme an der Schulung und das Bestehen des Tests bestätigt. Die Bescheinigung wird bei der praktischen Prüfung (auf einem Automatikfahrzeug) vorgelegt. 
  • Der Nachweis erfolgt durch die Eintragung der Schlüsselzahl 197 im zugehörigen Feld der Klasse B.





Scheuer will Strafen wieder entschärfen

Die neuen Verkehrsregeln und der neue Bußgeldkatalog sind noch nicht sehr alt und schön möchte der Verkehrsminister Andreas Scheuer die neuen Regeln wieder entschärfen. Das Ministerium soll bereits an einer neuen Fassung arbeiten, dabei soll es hauptsächlich um die Regelung gehen, dass ab 21 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung ein Monat Fahrverbot verhängt werden soll.

Lassen wir uns überraschen, was eine Überarbeitung vielleicht noch ändert. 
Die letzte Änderung findet ihr weiter unten.

Wolfsburg, den 26.05.2020

Quelle: 
tagesschau.de - Scheuer will Strafen wieder entschärfen

Neue Bußgelder und mehr Schutz für Fahrradfahrer
- das ist neu ab dem 28.04.2020 -

Ab dem 28.04.2020 gelten neue Regeln im Straßenverkehr - es werden höhere Bußgelder erhoben und schneller ein Fahrverbot erteilt bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, das ausnutzen einer Rettungsgasse wird ebenfalls höher bestraft. Hier seht ihr eine kleine Übersicht der neuen Regeln, damit ihr nicht plötzlich mit einem hohen Bußgeld oder Fahrverbot dasteht. Unabhängig davon gilt aber wie immer: haltet euch an die Regeln und Vorschriften, und ihr kommt gar nicht erst in so eine Situation mit den Ordnungs- und Polizeibehörden zwecks Bußgeldes oder Fahrverbot ;)

Bundesminister Andreas Scheuer zu der neuen Novelle:

"Sie ist da! Die StVO-Novelle tritt am 28. April in Kraft. Ich freue mich, denn damit machen wir unsere Mobilität sicherer, klimafreundlicher und gerechter! Die neuen Regeln stärken insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Wir schaffen mehr Schutz für Radfahrende und Vorteile für das Carsharing sowie elektrisch betriebene Fahrzeuge. Und ab sofort wird jeder härter bestraft, der die Rettungsgasse blockiert."

Die Grafiken werden durch das BMVI bereitgestellt und die neuen Verkehrszeichen durch die BASt.

Neue Verkehrszeichen in der Übersicht